Testament

Rechtlich ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Für Ehepartner gibt es gesonderte Regeln.

Sollen diese Regelungen keine Anwendung finden, wird das Verfassen eines Testamentes notwendig. Ein Testament muss handschriftlich geschrieben sein, den vollständigen Namen, Ort und Datum enthalten und unterschrieben sein. Ein vom Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann aber zur Vermeidung von Unklarheiten empfehlenswert sein.

Bitte bedenken Sie, dass wir Ihnen als Bestatter hierzu keine Beratung anbieten dürfen. Gerne vermitteln wir Ihnen Kontakte zu Rechtanwälten und Notaren.

 

Wichtig

Die Erklärungen zu Erbrecht, Testament und anderen Vorsorgemaßnahmen sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Digitaler Nachlass

In unserer heutigen Welt ist neben der herkömmlichen Nachlassregelung auch das digitale Erbe zu regeln. Die Spuren, die wir im Internet hinterlassen, sind vielfältig und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit.

Tipps für den digitalen Nachlass

1.
Digitale Konten
Erstellen Sie eine Liste Ihrer digitalen Konten, einschließlich sozialer Medien, E-Mail-Dienste, Online-Banking, Abos und anderer wichtiger Plattformen.


2.
Bevollmächtigung und Vertrauensperson
Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die im Falle Ihres Ablebens Zugriff auf Ihre digitalen Konten erhält. Klären Sie, welche Befugnisse diese Person haben soll, beispielsweise in Bezug auf das Löschen von Konten oder das Verwalten von Inhalten.

3.
Passwort-Management
Notieren Sie Ihre Passwörter an einem sicheren Ort und teilen Sie diesen der bevollmächtigten Person mit.

4.
Social Media
Legen Sie fest, ob Ihre sozialen Medien nach Ihrem Tod weitergeführt, gelöscht oder in einen Gedenkzustand gesetzt werden sollen.


5. Digitale Erinnerungen
Entscheiden Sie, wie mit persönlichen Dateien wie Fotos, Videos und Dokumenten umgegangen werden soll. Nutzen Sie Cloud-Dienste, um wichtige digitale Erinnerungen zu speichern.

Mehr erfahren!
Öhringen 07941–91 91 0 Künzelsau 07940–55 4 33