Rechtlich ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Für Ehepartner gibt es gesonderte Regeln.
Sollen diese Regelungen keine Anwendung finden, wird das Verfassen eines Testamentes notwendig. Ein Testament muss handschriftlich geschrieben sein, den vollständigen Namen, Ort und Datum enthalten und unterschrieben sein. Ein vom Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann aber zur Vermeidung von Unklarheiten empfehlenswert sein.
Bitte bedenken Sie, dass wir Ihnen als Bestatter hierzu keine Beratung anbieten dürfen. Gerne vermitteln wir Ihnen Kontakte zu Rechtanwälten und Notaren.
Wichtig
Die Erklärungen zu Erbrecht, Testament und anderen Vorsorgemaßnahmen sind keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.
In unserer heutigen Welt ist neben der herkömmlichen Nachlassregelung auch das digitale Erbe zu regeln. Die Spuren, die wir im Internet hinterlassen, sind vielfältig und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit.